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Einjähriger Vollzeitunterricht mit den Richtungen
Wirtschaft und Verwaltung (FOS und BOS)
Technik (BOS)
Beim Besuch der Vorklasse der BOS muss die jeweiligen Ausbildungsrichtung der beruflichen Vorbildung entsprechen.
Zuordnung Beruf ↔ Ausbildungsrichtung (externer Link)
Zielsetzungen:
Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (nur BOS!)
Ausgleich vorhandener schulischer Defizite, um anschließend die 12. Jahrgangsstufe erfolgreich abschließen zu können
Heranführung an die Arbeitsweise der Fach-/Berufsoberschule
Nachweis der Eignung für die Jahrgangsstufe 12 der BOS in der Vorklasse BOS
Aufnahmevoraussetzungen:
Berufsausbildung und Mittlerer Schulabschluss der Berufsschule
Berufsausbildung und Mittlerer Schulabschluss der Berufsfachschule
Berufsausbildung und Mittlerer Schulabschluss der Mittelschule
Berufsausbildung und Mittlere Reife der Wirtschaftsschule H-Zweig
Schüler und Schülerinnen mit Berufsausbildung und ohne mittleren Schulabschluss können nach einer Aufnahmeprüfung in die Vorklasse aufgenommen werden.
Prüfungsfächer
Englisch,
Deutsch und
Mathematik
Notwendiges Ergebnis:
keine Note schlechter als 4 oder
falls einmal Note 5, dann mindestens einmal Note 2 oder zweimal Note 3.
Probezeit:
Für Schülerinnen und Schüler der BOS gibt es keine Probezeit.
Anmeldeunterlagen: siehe Anmeldung
Stundentafel:
"Aufstieg" von der Vorklasse in die 12. Jahrgangsstufe
In der Regel haben Sie, wenn Sie die Vorklasse besuchen, eine abgeschlossene Berufsausbildung und die berufliche mittlere Reife bzw. den mittleren Schulabschluss der Wirtschaftsschule oder der Mittelschule. Wenn Sie in der Vorklasse sind und keine mittlere Reife haben, müssen Sie diese in der Vorklasse erwerben.
Die mittlere Reife können Sie in der Vorklasse erwerben, wenn Sie keine 5 (in jedem Fach mindestens 4 Punkte) im Jahreszeugnis haben oder wenn Sie max. eine 5 (mindestens 1 Punkt) und einmal die Note 2 (mindestens 10 Punkte) bzw. maximal einmal die Note 5 (mindestens 1 Punkt) und zweimal die Note 3 (mindestens 7 Punkte) haben.
Eine Aufnahme in die 12. Jahrgangsstufe ohne mittlere Reife ist nicht möglich.
Die Eignung für die 12. Jahrgangsstufe können Sie wie folgt nachweisen:
Wenn Sie im Zeugnis der Vorklasse keine Note schlechter als vier (mindestens 4 Punkte) haben, werden Sie in die 12. Jahrgangsstufe aufgenommen.
Wenn Sie im Zeugnis der Vorklasse einmal die Note fünf (1 bis 3 Punkte) haben, so können Sie diese mit einmal mindestens der Note zwei (10 Punkte oder besser) oder zwei Mal der Note drei (mindestens 7 Punkte) ausgleichen. Zum Ausgleich der Note fünf speziell in einem der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik können nur Fächer aus dieser Fächergruppe herangezogen werden. Sie steigen in die 12. Jahrgangsstufe auf.
Wenn Sie die Oberstufenreife des Gymnasiums besitzen, werden Sie in die 12. Klasse aufgenommen
Wenn Sie im Zeugnis der mittleren Reife in Deutsch, Englisch und Mathematik einen Notendurchschnitt von besser als 3,5 haben, werden Sie in die 12. Jahrgangsstufe aufgenommen. Haben Sie mehrere mittlere Schulabschlüsse, so wird der bessere Abschluss berücksichtigt.
Wird keine der genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllt, ist eine Aufnahme in die 12. Jahrgangsstufe nicht möglich*.
Sonstiges:
* Eine Eignungsprüfung ist, wenn in diesem Schuljahr die Vorklasse besucht wurde, nicht möglich. Im folgenden Jahr kann der Eignungsnachweis für die 12. Jahrgangsstufe über eine Eignungsprüfung erfolgen.
Die Vorklasse kann, wenn Sie einen mittleren Schulabschluss besitzen oder in der Vorklasse erwerben, nicht wiederholt werden.
Schüler, die keinen mittleren Schulabschluss haben und in der Vorklasse keinen mittleren Schulabschluss erwerben, können die Vorklasse einmal wiederholen.
Das Zeugnis des mittleren Schulabschlusses kann nicht mit Noten aus der Vorklasse ergänzt werden. Es können auch nicht einzelne Noten des mittleren Schulabschlusses durch Noten aus dem Zeugnis der Vorklasse ersetzt werden.
Wenn ein Schüler in einer Klasse angetreten ist, gilt die Jahrgangsstufe als einmal besucht. Tritt der Schüler wieder in die Klasse ein, wiederholt er das Schuljahr.