Save the date: Theater in A1.01 am 14.05.25
Neben den normalen Pflichtfächern wählen die Schülerinnen und Schüler der FOS in der Jahrgangsstufe 12 zusätzlich (mindestens) zwei Wahlpflichtfächer (WPF) aus dem Angebot der Schule (siehe unten).
Schülerinnen und Schüler der BOS besuchen in der 12. Jahrgangsstufe mindestens ein Wahlpflichtfach.
Die Anwesenheit in allen gewählten Fächern ist grundsätzlich verpflichtend, da diese Fächer zum Pflichtstundenmaß gehören.
Ein Wechsel des Wahlpflichtfaches ist nach der verpflichtenden Anmeldung normalerweise nicht mehr möglich.
Eine Abwahl ist nach Beginn des Schuljahres nicht mehr möglich.
BOS: Grundsätzlich ist ein Wahlpflichtfach zu belegen.
FOS: Grundsätzlich sind zwei Wahlpflichtfächer zu belegen.
Auf eigenen Wunsch kann ein zusätzliches Wahlpflichtfach gewählt werden (optional).
Jedes Wahlpflichtfach wird mit zwei Wochenstunden beschult.
Ausnahme bilden die Fremdsprachen, welche jeweils vier Wochenstunden umfassen, d.h. wer eine 2. Fremdsprache wählt, hat zwei Unterrichtsstunden mehr pro Woche.
Zur Auswahl stehen einjährige und zweijährige Wahlpflichtfächer.
Einjährige Wahlpflichtfächer können nur einmal in der 12. oder 13. Jahrgangsstufe gewählt werden.
Zweijährige Wahlpflichtfächer können sowohl in der 12. Jahrgangsstufe als auch in der 13. Jahrgangsstufe gewählt werden.
Das zweite Schuljahr des zweijährigen Wahlpflichtunterrichts muss nicht besucht werden. Sie können zum Schuljahresende aussteigen und dann ein einjähriges Wahlpflichtfach besuchen.
Beim Einstieg in das zweite Jahr bei einem zweijährigen Wahlpflichtfach kann es mitunter zu Anlaufschwierigkeiten kommen, da die Lerninhalte in den beiden Jahrgangsstufen teilweise aufeinander aufbauen.
Es gibt einbringungsfähige Wahlpflichtfächer und nicht NC-fähige Wahlpflichtfächer. Einbringungsfähige Wahlpflichtfächer können in das Fachabitur eingebracht werden und zählen dann auch zum Notendurchschnitt.
Bei der Wahl eines zusätzlichen einbringungsfähigen Wahlfaches erhöht sich die Zahl der Halbjahresleistungen und damit die Zahl der Abwahlmöglichkeiten.
Bei der Wahl eines zusätzlichen nicht einbringungsfähigen Wahlfaches bleibt die Zahl der Halbjahresleistungen.
Wenn Sie mehr über das Einbringen von Halbjahresleistungen erfahren wollen: § 35 FOBOSO
Der Notendruck ist hier deutlich geringer, da die Leistung Ihr Ergebnis im Fachabitur nicht negativ beeinflussen kann.
Häufig sind es gerade die Fächer, die Kreativität und künstlerische Fähigkeiten fördern, die als nicht einbringungsfähige Wahlpflichtfächer angeboten werden.
Die 2. Fremdsprache wird vierstündig pro Woche unterrichtet. Daher haben Sie mit der Entscheidung für eine zweite Fremdsprache nicht nur einen zusätzlichen Lernaufwand, sondern müssen auch zwei zusätzliche Unterrichtsstunden pro Woche in Kauf nehmen.
Mindestens ein Halbjahresergebnis geht zwingend bereits in der 12. Jahrgangsstufe in den Fachabiturschnitt ein.
Sofern Sie durch Belegung eines Fremdsprachenkurses aber die allgemeine Hochschulreife erlangen wollen, müssen Sie eine der fünf unten genannten Fremdsprachen in der 12. und 13. Jahrgangsstufe durchgängig besuchen. Beim Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife gehen beide Halbjahresergebnisse der 13. Jahrgangsstufe in den Abiturschnitt mit ein.
Bitte beachten Sie, dass der Erwerb der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache zur Erlangung der Allgemeine Hochschulreife u.a. auch durch einen vierjährigen, aufsteigenden Unterricht an Ihrer Herkunftsschule oder durch eine Ergänzungsprüfung möglich ist. Nähere Informationen können Sie von der Schulleitung erhalten.
In den Unterricht kann nur aufgenommen werden, wer keine nachgewiesenen Kenntnisse auf der Niveaustufe B1 verfügt.
Im Wahlpflichtunterricht erhalten die Schülerinnen und Schüler einerseits die Möglichkeit, bestimmte Fachkompetenzen zu vertiefen, andererseits, je nach persönlicher Interessenslage, ihren Horizont zu erweitern.
Bitte beachten Sie: Wir können nicht garantieren, dass für jedes Fach Kurse in der gewünschten Anzahl ermöglicht werden. Daher werden Sie aufgefordert, insgesamt drei Wahlpflichtkurse mit den Prioritäten eins bis drei zu wählen, in deren Reihenfolge die Kurseinteilung erfolgt.